1. Vermeiden Sie Verletzungen
- Tragen Sie kein enges, einschnürendes oder hochhackiges Schuhwerk.
- Wurden Ihnen spezielle orthopädische Schuhe verordnet, tragen Sie diese.
- Vermeiden Sie, außerhalb der Wohnung barfuß zu gehen.
- Vorsicht bei der Fußpflege: Den Nagelfalz nicht schneiden.
- Meiden Sie reizende, allergisierende Kosmetika.
- Keine Injektionen in Haut, Muskeln oder Gelenk der betroffenen Seite
- Keine Akkupunktur oder Blutegelbehandlung
- Meiden Sie insektenverseuchte Urlaubsgebiete
- Beugen Sie bei kalter Witterung Frostschäden durch warme Socken vor.2. Im Falle einer Fußpilzerkrankung (Einrisse zwischen den Zehen, gelbe, brüchige Nägel)
sofort den Arzt aufsuchen.
3. Im Fall bakterieller Infektionen oder eines infektiösen Schubes (Fieber, Rötung, Schüttelfrost)
sofort den Arzt aufsuchen.
4. Sollten Sie am geschwollenen Bein rötlich-blaue,
blutergußartige Hautveränderungen feststellen,
sofort den Arzt aufsuchen.
5. Die in der Klinik erlernten gymnastischen Übungen im Kompressionsstrumpf, bzw. in der
Kompressionsstrumpfhose regelmäßig fortführen. Tagsüber immer den vom Arzt verordneten
Kompressionsstrumpf (Kompressionsstrumpfhose) tragen.
6. Gehen Sie keinesfalls in die Sauna.
7. Unternehmen Sie keine Sonnenbäder.
8. Fußbodenheizung in der Wohnung ist nicht zu empfehlen.
9. Knetende Massage des ödematisierten Beines und des entsprechenden Rumpfquadranten
ist nicht gestattet.
10. Meiden Sie körperliche Anstrengung. Ruhiges Schwimmen ist therapeutisch sinnvoll.
11. Bei der Ernährung:
- Sollgewicht halten
- Ausgewogenheit beachten (Fleisch, Gemüse, frisches Obst)
- Vermeiden Sie unbekömmliche Nahrungsmittel (Schweinefleisch, Kuhmilch, Zucker)
- Schränken Sie die Kochsalzzufuhr ein
12. Bei der Kleidung:
- Vermeiden Sie einschneidende Unterwäsche (Boxershorts empfehlenswert)
- Tragen Sie keine engen Gürtel
13. Während der Nachtruhe:
- Das ödematisierte Bein hochlagern
- Kompressionsstrumpf tragen oder bandagieren
14. Frauen: Bei der Familienplanung den Lymphologen konsultieren
15. Bei Platt- und Spreizfüßen: Die verordneten Einlagen tragen
16. Nicht mit übergeschlagenen Beinen sitzen.